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SCHULRECHT

Hochschulrecht und Schulrecht:

Unsere Kanzlei ist darüber hinaus im Bereich des Hochschul-und Schulrechts tätig.

In diesem speziellen Bereich des besonderen Verwaltungsrechts  vertreten wir  unsere Mandanten – sowohl außergerichtlich vor allen Hochschulen, Universitäten, Behörden, Prüfungsämtern und Schulen, als auch  gerichtlichen vor allen Verwaltungsgerichten – im gesamten Bundesgebiet. 

Dabei haben wir unseren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf die sogenannten Kapazitätsklagen, bzw. Studienplatzklagen gelegt.