Anwalt
Hochschulrecht und Schulrecht:
Unsere Kanzlei ist darüber hinaus im Bereich des Hochschul-und Schulrechts tätig.
In diesem speziellen Bereich des besonderen Verwaltungsrechts vertreten wir unsere Mandanten – sowohl außergerichtlich vor allen Hochschulen, Universitäten, Behörden, Prüfungsämtern und Schulen, als auch gerichtlichen vor allen Verwaltungsgerichten – im gesamten Bundesgebiet.
Dabei haben wir unseren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf die sogenannten Kapazitätsklagen, bzw. Studienplatzklagen gelegt.
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